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Dänemark und Kinderehen

 

Immer öfter werden Fälle von zwangsverheirateten Mädchen aus dem Nahen Osten bekannt, die in europäischen Flüchtlingsheimen leben. In Dänemark sorgt nun die Schwangerschaft eines 14-jährigen Flüchtlingsmädchens für Aufruhr. Sie soll mit einem deutlich älteren Mann verheiratet sein und in einer Asylunterkunft leben wird von einer Zeitung berichtet.

Nachdem die Schwangerschaft bekannt geworden ist, sollen die Dänischen Behörden das Paar getrennt haben. Das Dänische Parlament fordert nun ein entschiedenes Eingreifen. Asylbewerber, die mit einer Minderjährigen verheiratet sind oder diese sogar geschwängert haben, sollen abgeschoben werden. Hingegen die Mädchen sollen in Dänemark bleiben dürfen.

 

Der Imam Osama El-Saadi ist gegen eine solche Regelung und fordert die Legalisierung der Kinderehe. Er sagt: "Ehe man die Bräutigame politisch und moralisch verdammt, sollte man bedenken, wo die Ehe der Weg in die Sicherheit sein kann. In Flüchtlingslagern ist es oft gefährlich. Wenn die Tochter möglichst früh verheiratet wird, kann das der Familie zu mehr Sicherheit verhelfen. Es handelt sich um eine humanitäre, aussergewöhnliche Situation. Und ich bin der Meinung, man muss diese Familien beschützen. Sie sind ja verheiratet."

Weder das Alter der Braut, noch der Altersunterschied zwischen dem Mädchen und Ihres Ehemannes würden ein Eingreifen des Staates rechtfertigen, meint der Imam weiter. "Selbst wenn der Mann doppelt so alt ist, haben sie doch eine Familie aufgebaut. Wir sind gezwungen zu akzeptieren, dass das eine andere Kultur ist. Wir können die Familie nicht zerstören."

 

Das Dänische Gesetz legt fest, dass Ehen erst mit erreichen der Volljährigkeit geschlossen werden dürfen. Die Volljährigkeit wird in Dänemark mit dem 18. Geburtstag erreicht.

Die Dänischen Behörden haben jetzt entschieden. Sie erlauben Migranten das Gesetz zu brechen. Das Zusammenleben mit Ihren minderjährigen Ehefrauen, oft nicht älter als 14 Jahre, ist Migranten nun gestattet. Die Behörden berufen sich bei dieser Festlegung auf die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte. Das trennen solcher Paare soll diese Konvention verletzen.

 

Es wird unterstrichen, dass die Kinderrechte ein wichtiger Bestandteil der Menschenrechte ausmachen soll. Hier wird wohl das Menschenrecht auf vollendete Tatsachen angewendet. Eine geschlossene Ehe ist nicht von Staates wegen für ungültig erklärt werden. Soweit verständlich in einem Normalfall innerhalb der Gesetzbarkeit. Wie aber ist dieser Gesetzesbruch zu betrachten, wenn man die Sichtweise des Kindes wählt? Wir wissen welchen Stellenwert die Frauen im in arabischen Kulturen innehaben. Neben Ausnahmen haben sie dem Manne grundsätzlich ergeben zu sein. Wie ist diese "Tradition" gegenüber Kindern, insbesondere gegenüber den Mädchen? Muss man nicht annehmen, dass der absolut grösste Teil solcher Ehen für die Mädchen erzwungen sind? Natürlich, die Mädchen werden niemals sagen, sie seien gezwungen worden. Diese Kinder bringen nicht meistens nicht genügend Mut auf, sich gegen die Eltern aufzulehnen und zu rebellieren. Wo bleibt die Europäische Konvention zum Kindsrecht?

Welches Recht wiegt schwerer?

 

Die Gesetze eines Staates sind für alle Menschen gleich, so meine persönliche Meinung. Hier gibt es nun zweierlei Gesetzgebung. Einheimische und Europäische Ausländer sind die eine Gruppe und die Migranten aus dem Nahen Osten unterliegen zum Teil anderen Gesetzen.

Man darf sich nicht wundern wenn grosse Teile aus der Bevölkerung von Islamisierung Europas

oder von Migrantenbonus sprechen. 

 

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